Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dipl.-Verwaltungswirt
Andreas Kaatz
Schloßstr. 117
12163 Berlin
Telefon: (030) 79 74 16 -00
Fax: (030) 79 74 16 -10
kanzlei@ra-kaatz.de
Im Behindertenrecht berate ich Sie gern zu Fragen des
Schwerbeschädigten- gesetzes, z. B. zur Bewertung des Grades der Behinderung.
Darüber hinaus vertrete ich Sie in Fragen der Pflegeversicherung,
insbesondere bezüglich der Eingruppierung der Pflegestufe durch die
Krankenkassen. In allen Verfahren begleite ich Sie von der Führung des
Widerspruchsverfahrens bis zur Klage vor dem Sozialgericht.
Zu einem weiteren Schwerpunkt im Rahmen des Behindertenrechts zählt auch die
Gestaltung von Behindertentestamenten. Hierzu können Sie genauere
Ausführungen unter der Rubrik Erbrecht einsehen.
Darüber hinaus berate ich Sie ausführlich zu Fragen von Überleitungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegenüber Eltern, Kindern und Ehepartnern, die ihre Kinder, Eltern oder ihre Partner in sozialen Einrichtungen, wie Pflegeheimen oder Wohnheimen unterzubringen haben (Elternunterhalt).
Denn hier fordert der Sozialhilfeträger Kostenersatzansprüche aus Einkommen und Vermögen, auch der Schwiegersöhne und –töchter. Insoweit bedarf es einer speziellen überprüfung derartiger Zahlungsansprüche der Sozialehilfeträger, um derartige überleitungs- ansprüche zu reduzieren bzw. auszuschließen.