In welchen Gebieten kann ich Sie unterstützen?
In welchen Gebieten kann ich Sie unterstützen?
Ihr Experte für das Thema Arbeits-, Erbrecht und Behindertentestament
Ich freue mich über Ihr Interesse an der Anwaltskanzlei Andreas Kaatz.
Die Kanzlei von Andreas Kaatz betreut seit 1994 Mandanten mit den unterschiedlichsten Problemen und verfügt über fachliche Kompetenzen auf den Gebieten des Arbeits-, Erbrecht und Behindertentestament, sowie des Seniorenrechts. Eine besondere Spezialisierung stellt die Beratung zum Behindertentestament und dessen Erstellung dar. Zu den verschiedenen Themenkreisen werden auch Vorträge angeboten. Auch wurde ein Interview bei der Sendung „ARD-Ratgeber Recht“ zum Thema „Behindertentestament“ gegeben (s. Referenzen).
Eine partnerschaftliche und engagierte Zusammenarbeit mit meinen Mandanten ist für mich stets die Basis unseres gemeinsamen Erfolges!
Arbeitsrecht
Ich stehe Ihnen als Fachanwalt in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite zur Verfügung. Im Vordergrund steht die individuelle Beratung und die Vertretung vor den Arbeitsgerichten.
Behindertenrecht
Ihr Rechtsanwalt mit Ausrichtung Schwerbehindertenrecht. Das Schwerbehindertenrecht beinhaltet Rechte und Leistungen für schwerbehinderte Menschen, sowie die Vertretung vor Sozialgerichten.
Erbrecht
Ich stehe Ihnen bei der Erstellung von Testamenten, letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen mit Rat und Tat zur Seite. Außerdem berate und vertrete ich Sie vorweg genommenen Erbfolge. Sollte es trotz aller Bemühungen zu Streitigkeiten kommen, übernehme ich die gerichtliche Vertretung.
Verkehrs- & Unfallrecht
Zum Verkehrs- und Unfallrecht zählt vor allem die Vertretung aus Anlass von Verkehrsunfällen, welche seit mehr als zehn Jahren einen Schwerpunkt meiner juristischen Tätigkeit bildet. Opfer eines Verkehrsunfalles unterstütze ich kompetent und mit Augenmaß bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche.
allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht behandelt generelle Rechtsfragen und umfasst die wesentlichen Bereiche des täglichen Lebens und des Geschäftsverkehrs, sowie die Gestaltung und Prüfung von Verträgen.
Zwangsvollstreckungsrecht
Ich berate Sie gerne über die Möglichkeiten, wie Sie Ihren Forderungen Nachdruck verleihen können. Auf Ihren Wunsch können wir den gerichtlich erworbenen Titel auch weiterverfolgen.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin, wenn es um das Thema
Behindertentestament geht!
Im Behindertenrecht berate ich Sie gern zu Fragen des Schwerbeschädigten- gesetzes, z. B. zur Bewertung des Grades der Behinderung. Darüber hinaus vertrete ich Sie in Fragen der Pflegeversicherung, insbesondere bezüglich der Eingruppierung der Pflegestufe durch die Krankenkassen. In allen Verfahren begleite ich Sie von der Führung des Widerspruchsverfahrens bis zur Klage vor dem Sozialgericht.