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Seniorenrecht

Aufgrund der demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft, dem medizinischen Fortschritt und damit immer aktiver werdenden Senioren bedarf es auch in diesem Bereich oft einer juristischen Unterstützung. Hierbei stellen sich oft eine Vielzahl von Fragen:

1. Ausscheiden aus dem Erwerbsleben

  • Flexible Altersgrenzen
  • Altersteilzeit
  • Aufhebungsvereinbarungen usw.
  • Schwerbehinderung

2. Grundlagen und Fragen des Alters

  • Lebzeitige Vermögensübertragung / vorweggenommene Erbfolge / Testamente
  • Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

3. Heimrecht und Finanzierung der Pflege

4. Sozialhilferegress / Unterhaltsregress (Elternunterhalt)

Darüber hinaus berate ich Sie ausführlich zu Fragen von Überleitungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegenüber Eltern, Kindern und Ehepartnern, die ihre Kinder, Eltern oder ihre Partner in sozialen Einrichtungen, wie Pflegeheimen oder Wohnheimen unterzubringen haben (Elternunterhalt).

Denn hier fordert der Sozialhilfeträger Kostenersatzansprüche aus Einkommen und Vermögen, auch der Schwiegersöhne und –töchter. Insoweit bedarf es einer speziellen überprüfung derartiger Zahlungsansprüche der Sozialehilfeträger, um derartige überleitungs- ansprüche zu reduzieren bzw. auszuschließen.


All diese Fragen können mit Ihnen zusammen einer individuellen Lösung zugeführt werden.

Ziel meiner Tätigkeit ist es dabei, dass meine Mandanten ein selbstbestimmtes Leben im Alter in finanzieller Sicherheit und in einem gut geregelten Umfeld führen können.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden. 

 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dipl.-Verwaltungswirt

Andreas Kaatz
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