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Behindertenrecht

Im Behindertenrecht berate ich Sie gern zu Fragen des Schwerbeschädigten- gesetzes, z. B. zur Bewertung des Grades der Behinderung. Darüber hinaus vertrete ich Sie in Fragen der Pflegeversicherung , insbesondere bezüglich der Eingruppierung der Pflegestufe durch die Krankenkassen. In allen Verfahren begleite ich Sie von der Führung des Widerspruchsverfahrens bis zur Klage vor dem Sozialgericht.

Zu einem weiteren Schwerpunkt im Rahmen des Behindertenrechts zählt auch die Gestaltung von Behindertentestamenten. Hierzu können Sie genauere Ausführungen unter der Rubrik Erbrecht einsehen.

Darüber hinaus berate ich Sie ausführlich zu Fragen von Überleitungsansprüchen des Sozialhilfeträgers.

 

Weitere Informationen können Sie auch meinem Flyer in PDF Form zum Thema „Behindertentestament“ entnehmen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dipl.-Verwaltungswirt

Andreas Kaatz
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