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Erbrecht

Im Erbrecht liegt der Schwerpunkt und somit eine Spezialisierung meiner Kanzlei in der Gestaltung von testamentarischen Verfügungen, der vorweggenommenen Erbfolge durch Übergabeverträge unter der Berücksichtigung der Erbringung von Pflegeleistungen oder auf Rentenbasis.

Ein deutlich ausgebildeter Schwerpunkt liegt insbesondere in der Gestaltung von Behindertentestamenten, um den Zugriff Dritter, insbesondere staatlicher Institutionen, zu verhindern. Hierfür habe ich selbst eine Broschüre zum Thema „Testamente zugunsten von Menschen mit geistiger Behinderung“ entworfen. Der Text ist im Anschluss an diese Ausführungen einsehbar. Die Gestellung dieser Testamente ist auf jede Art von Behinderung (auch psychisch oder körperlich) übertragbar, da der Schutz des Vermögens des behinderten Menschen im Vordergrund steht.

Der Grund der Herausbildung dieses Schwerpunktes liegt darin begründet, dass ich selbst Vater eines behinderten Kindes und ehemaliges Vorstandsmitglied der Lebenshilfe Berlin bin.

Des Weiteren bin ich Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V., deren erbrechtliche Beträge und Diskussionen derzeit federführend sind. Der DVEV ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben.

Ich halte insbesondere zum Thema „Behindertentestament“ bundesweit bei verschiedenen Behindertenverbänden und -trägern gegen einen geringen Selbstkostenbetrag Vorträge.

Selbstverständlich stehe ich für Fragen zum oben genannten Themenkreis jederzeit telefonisch, per Fax oder per e-mail zur Verfügung.

Die Kosten einer derartigen Beratung können Sie vorab bei mir erfragen. Auch können sie mich gerne einladen, damit ich – auch im kleinen Kreise – Ihnen das Thema „Behindertentestament“ näher bringe.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dipl.-Verwaltungswirt

Andreas Kaatz
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