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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die Führung der Fachanwaltsbezeichnung setzt den Nachweis von mehrjähriger anwaltlicher Tätigkeit, den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse (i.d.R. durch erfolgreiche Teilnahme an Lehrgängen und Prüfungen) und den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Fachgebiet (vorgegebene Anzahl von Fällen aus einer Vielzahl bestimmter Teilgebiete des Fachgebietes) voraus. Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfolgt durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer in einem förmlichen Verfahren, in dem das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen geprüft wird. Fachanwälte sind verpflichtet, sich jährlich in einem vorgegeben Umfang weiterzubilden.

Heute ist es unumgänglich, sich aufgrund der eingetretenen Spezialisierung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

Unabhängig davon, ob Sie

  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer
  • Betriebsrat

sind.

Ob im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft, ich vertrete Sie

  • außergerichtlich
  • gerichtlich vor allen Arbeitsgerichten.

Haben Sie Fragen oder schon Streitigkeiten im Arbeitsrecht, wie insbesondere:

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Anfechtung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeitordnung
  • Aufhebungsvertrag
  • Ausschlussfristen
  • Befristung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Erstattungsansprüche
  • Firmenwagen
  • Kündigung
  • Mobbing
  • Schwangerschaft/Elternzeit/Mutterschutz
  • Schwerbehinderung
  • Versetzung

und vielem mehr, so wenden Sie sich telefonisch, per Fax oder per e-mail an mich.

 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dipl.-Verwaltungswirt

Andreas Kaatz
Schloßstr. 117
12163 Berlin

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