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Verkehrsrecht

Bußgeldverfahren

Ich vertrete Sie z.B. bei

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Fahren unter Alkohol
  • mangelnde Abstandshaltung zum vorausfahrenden Fahrzeug
  • Rotlichtverstoß
  • usw.

 

Verkehrsstrafrecht

  • Ich vertrete Sie z.B. bei
  • Trunkenheitsfahrt
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • usw.

Verkehrsunfall­recht

(Haftpflichtschaden)

Bei einem Verkehrsunfall stürzen eine Vielzahl von Problemen auf Fahrer und Halter der unfallbeteiligten Fahrzeuge ein. Es müssen gegenüber dem Unfallgegner zivilrechtliche Ansprüche durchgesetzt und ggf. abgewehrt werden. Hierbei handelt es sich neben den eigentlichen Sachschäden auch um Schmerzensgeldansprüche und Vermögensschäden wie z. B. Verdienstausfall.

Der Bereich Haftpflichtrecht umfasst dabei alle rechtlichen Forderungen, die ein Mandant gegenüber einem Schädiger geltend machen kann bzw. alle diesbezüglichen Forderungen, denen sich der Mandant ausgesetzt sieht. Hierbei handelt es sich um:

  • Ansprüche wegen Körper- bzw. Gesundheitsschäden
  • Schmerzensgeldansprüche
  • Forderungen aus Sachbeschädigungen
  • allgemeine Vermögensschäden, wie z. B. Forderungsausfall, entgangener Gewinn, Verdienstausfall und Erwerbsminderung

Es muss dabei häufig zunächst der Halter des gegnerischen Fahrzeuges und die dahinter stehende Versicherung ermittelt werden. Die Ansprüche müssen ggf. auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Ich vertrete Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer berechtigen Ansprüche. Auch benenne ich Ihnen gerne meine Kooperationspartner bei der Bewertung von Unfallschäden (Sachverständiger für Fahrzeugtechnik).

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dipl.-Verwaltungswirt

Andreas Kaatz
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